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Pflegefachassistenz 2027: Was die neue bundeseinheitliche Ausbildung für die Praxis bedeutet

Fabian Maier · Pflegefachkraft, Pflegedienstleitung und EinrichtungsleitungVeröffentlicht: 22. Juli 2026Aktualisiert: 22. Juli 2026Lesezeit: 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, ist vergütet und ersetzt die bislang 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.

Als ich vor einigen Jahren angefangen habe, Teams zu führen, gehörte eine Frage zu den unangenehmsten überhaupt: Was darf eine Assistenzkraft eigentlich, und was nicht? Die Antwort hing davon ab, in welchem Bundesland man saß, welchen Kurs jemand gemacht hatte und wie lang der gedauert hatte. Das ändert sich jetzt grundlegend.

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, ist vergütet und ersetzt die bislang 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Für die Praxis ist das eine der größeren Weichenstellungen der letzten Jahre.

Ich schreibe diesen Artikel bewusst aus der Sicht von jemandem, der mit solchen Qualifikationen jeden Tag arbeitet, nicht aus der Vogelperspektive.

Was genau ändert sich zum 1. Januar 2027?

Aus 27 mach 1. Die Bundesländer hatten bisher jeweils eigene Regeln, mit eigenen Dauern und eigenen Inhalten. Das machte die Ausbildungen untereinander schwer vergleichbar, und es machte die Übertragung von Verantwortung an Assistenzkräfte zu einer Grauzone. Die neue Ausbildung schafft ein einheitliches Kompetenzprofil für ganz Deutschland.

Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

MerkmalRegelung ab 2027
Start1. Januar 2027
Dauerin der Regel 18 Monate Vollzeit, Teilzeit bis zu 36 Monate
Ausrichtunggeneralistisch, mit Pflichteinsätzen in stationärer Langzeitpflege, ambulanter Langzeitpflege und stationärer Akutpflege
Zugangin der Regel Hauptschulabschluss, ohne Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
Vergütungangemessene Vergütung über die gesamte Ausbildungszeit
Anschlussanschlussfähig an die Ausbildung zur Pflegefachperson (verkürzbar), danach Pflegestudium möglich

Quelle für diese Angaben sind die Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums und des zuständigen Bundesfamilienministeriums zum Pflegefachassistenzgesetz.

Warum die generalistische Ausrichtung in der Praxis so viel verändert

Das klingt technisch, ist aber der Kern. Wer künftig die Assistenzausbildung macht, hat verpflichtend in allen drei großen Versorgungsbereichen gearbeitet, ambulant, stationär in der Langzeitpflege und in der Akutpflege. Für uns in der Einrichtung bedeutet das: Menschen, die den Alltag über den eigenen Tellerrand hinaus kennen, die wissen, wie eine ambulante Tour tickt und wie eine Station arbeitet.

Das Ausbildungsziel ist klar umrissen. Assistenzkräfte sollen Pflegemaßnahmen in nicht komplexen Situationen selbständig durchführen und in komplexen Situationen mitwirken. Genau diese Trennlinie war bisher der Dauerbrenner in jeder Dienstübergabe. Jetzt steht sie bundeseinheitlich.

Kann ich die Ausbildung verkürzen?

Ja, und das ist für viele in bestehenden Teams die praktisch wichtigste Frage. Für Personen mit einschlägiger Berufserfahrung sind Verkürzungen vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate. Wer über eine längere praktische Vollzeittätigkeit in der Pflege verfügt, für den ist nach den vorliegenden Regelungen sogar ein deutlich verkürzter Vorbereitungskurs vorgesehen.

Die konkreten Verkürzungswege im Einzelfall hängen von der Vorerfahrung und der Prüfung durch die zuständige Stelle ab. Wer heute schon als Hilfskraft arbeitet, sollte das früh klären, weil sich daraus sehr unterschiedliche Zeitpläne ergeben. Wir beraten dazu in unseren Kursen individuell.

Was heißt das für Arbeitgeber?

Kurz gesagt: Planungssicherheit, aber auch Handlungsdruck. Planungssicherheit, weil eine bundeseinheitliche Qualifikation die Aufgabenverteilung zwischen Fach- und Assistenzkräften endlich sauber regelt. Handlungsdruck, weil die neue Ausbildung Anforderungen an die ausbildenden Einrichtungen stellt, etwa an die Qualifikation der Lehr- und Anleitungskräfte und an die Eignung für die praktische Ausbildung.

Wer hier ausbilden will, braucht Praxisanleitung, die sitzt. Wie wichtig eine gute Anleitung am Bett wirklich ist, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben, siehe Praxisanleitung in der Pflege.

In Nordrhein-Westfalen geht es früh los

NRW gehört zu den Ländern, die die neue Ausbildung zügig umsetzen. Die Ausbildung kann hier ab Januar 2027 in Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten Diensten und Einrichtungen starten, das Landesumsetzungsgesetz regelt unter anderem die Qualifikation der Lehrkräfte, die Kursgröße und die Eignung der Einrichtungen für die praktische Ausbildung.

Für Einrichtungen in NRW heißt das: Wer 2027 ausbilden will, sollte 2026 die Voraussetzungen schaffen. Das ist kein Thema, das man ins vierte Quartal schiebt.

Mein Rat aus der Praxis

Behandeln Sie 2027 nicht als Stichtag, sondern als Zielpunkt einer Vorbereitung, die jetzt beginnt. Klären Sie früh, wen im bestehenden Team eine Verkürzung betrifft. Prüfen Sie, ob Ihre Anleitungsstruktur den neuen Anforderungen genügt. Und reden Sie mit Ihren Hilfskräften über die Perspektive, die sich hier öffnet, denn die neue Assistenzausbildung ist ausdrücklich anschlussfähig an die Fachkraftausbildung. Das ist ein echter Karriereweg, kein Etikett.

Wenn Sie wissen wollen, wie ein konkreter Weg für Ihre Situation aussieht, sprechen Sie uns an. Die Ausbildung selbst führen Pflegeschulen durch; wir begleiten Einrichtungen und Teams mit passenden Fort- und Weiterbildungen rund um die Reform, siehe unsere Weiterbildungen.

Fabian Maier ist Pflegefachkraft mit Erfahrung als Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung. Er begleitet bei Kompendo Weiterbildungen im Bereich Pflege.

Stand: 22. Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den zum Redaktionszeitpunkt bekannten Stand wieder. Rechtliche Details, insbesondere zu Verkürzungen und zur Umsetzung in den Ländern, können sich ändern. Verbindlich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stellen.

Quellen

  • Bundesgesundheitsministerium (BMG), Pflegefachassistenzgesetz, bundesgesundheitsministerium.de
  • BMBFSFJ, Meldungen zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, bmbfsfj.bund.de
  • Land NRW, Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung, land.nrw

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